Mealbooks · Für Heimköche: Deutschland

Als Heimkoch in Deutschland starten: Was musst du regeln?

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland, Kreis und Stadt und ändern sich; frag immer bei deiner örtlichen Behörde nach und prüfe die offizielle Quelle, die bei jedem Punkt genannt wird. [to confirm] Diese Seite vor der Veröffentlichung prüfen lassen.

Du verkaufst in den Niederlanden? Dann lies den Leitfaden für die Niederlande.

  1. 1. Gewerbe anmelden

    Wenn du regelmäßig Essen verkaufst, um Gewinn zu machen, betreibst du meist ein Gewerbe. Du meldest es vor dem Start beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an (Gewerbeanmeldung, § 14 Gewerbeordnung); vielerorts geht das online. Danach füllst du über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und bekommst vom Finanzamt eine Steuernummer. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) kannst du im selben Fragebogen beantragen. → Offiziell: elster.de · das Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde

  2. 2. Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung

    Wer Lebensmittel herstellt und verkauft, ist ein Lebensmittelunternehmen und muss seinen Betrieb bei der zuständigen Behörde registrieren lassen (Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004). In Deutschland ist das die Lebensmittelüberwachung deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt (oft das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt). Melde dich vor dem ersten Verkauf. [to confirm] Manche Gewerbeämter geben die Gewerbeanmeldung weiter; frag nach, ob du dich trotzdem selbst registrieren musst. → Offiziell: Verordnung (EG) Nr. 852/2004 · die Lebensmittelüberwachung deines Kreises oder deiner Stadt

  3. 3. Hygiene und HACCP

    Du musst sicher arbeiten und das nachweisen können: Eigenkontrollen nach den HACCP-Grundsätzen (Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004), zum Beispiel Temperaturen prüfen (Kühlschrank, Gefrierschrank, Kerntemperatur), sauber arbeiten und festhalten, woher deine Zutaten kommen. Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt oder verkauft, braucht Fachkenntnisse in Lebensmittelhygiene aus einer Schulung (§ 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung). Für eine Küche, die vor allem privat genutzt wird, gelten eigene Mindestanforderungen (Anhang II Kapitel III der Verordnung); ob deine Küche geeignet ist, beurteilt die Lebensmittelüberwachung. Die Leitlinien für eine gute Hygienepraxis deiner Branche helfen beim Umsetzen. → Offiziell: Lebensmittelhygiene-Verordnung · die Lebensmittelüberwachung deines Kreises oder deiner Stadt

    So hilft Mealbooks: Deine täglichen, wöchentlichen und periodischen Kontrollen stehen unter HACCP & Hygiene bereit. Mealbooks erkennt, ob eine Kontrolle bestanden ist, fragt sonst nach der Korrekturmaßnahme, und du druckst die Listen als PDF für die Lebensmittelkontrolle aus; der Ausdruck nennt die Lebensmittelüberwachung als zuständige Behörde. Die Temperaturgrenzen passt du an deine Hygieneleitlinie an.

  4. 4. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Wer gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder verkauft, braucht vor dem ersten Mal eine Bescheinigung über eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen von ihm beauftragten Arzt (§ 43 Infektionsschutzgesetz). Dazu gehören unter anderem Fleisch, Milchprodukte, Fisch, Eiprodukte, Feinkost- und Kartoffelsalate, Mayonnaisen und andere emulgierte Soßen sowie Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung (die Liste steht in § 42). Die Bescheinigung darf beim Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Arbeiten andere für dich, belehrst du sie danach alle zwei Jahre erneut. → Offiziell: § 43 Infektionsschutzgesetz · dein Gesundheitsamt

  5. 5. Allergene

    Du musst deinen Kunden sagen können, welche der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene in einem Gericht stecken (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Bei unverpacktem Essen muss die Angabe vor dem Kauf verfügbar sein, zum Beispiel auf der Speisekarte oder einem Aushang; mündlich nur, wenn es eine schriftliche Aufzeichnung der Zutaten gibt und ein Hinweis darauf sichtbar ist (§ 4 LMIDV). Bei Bestellungen per Telefon, Website oder Messenger gilt das schon vor dem Abschluss der Bestellung. Verkaufst du Gerichte vorverpackt, brauchen sie ein vollständiges Etikett. → Offiziell: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 · § 4 LMIDV

    So hilft Mealbooks: Erfasse Rezept und Allergene pro Gericht unter Rezepte; so hast du die schriftliche Aufzeichnung immer zur Hand.

  6. 6. Umsatzsteuer: Kleinunternehmer oder 7 % und 19 %

    [to confirm] Als Kleinunternehmer (§ 19 Umsatzsteuergesetz) berechnest du keine Umsatzsteuer, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet; im Jahr der Gründung zählt die Grenze von 25.000 Euro für das laufende Jahr. Deine Rechnungen nennen dann statt der Steuer die Steuerbefreiung, und du bekommst keine Vorsteuer erstattet. Du kannst auf die Regelung verzichten; daran bist du mindestens fünf Kalenderjahre gebunden. Ohne die Regelung gilt für die meisten Speisen der ermäßigte Satz von 7 %, für die meisten Getränke und andere Waren 19 %; welcher Satz gilt, hängt vom Produkt ab. Du gibst über ELSTER Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab, monatlich oder vierteljährlich, wie es das Finanzamt festlegt. → Offiziell: § 19 Umsatzsteuergesetz · elster.de

    So hilft Mealbooks: Ein neues Gericht startet mit 7 %. Unter Einstellungen > Unternehmensdaten trägst du deine Steuernummer und deine USt-IdNr. ein; sie stehen dann auf deinen Rechnungen, die die Umsatzsteuer pro Satz zeigen. Als Kleinunternehmer schaltest du dort „Nicht umsatzsteuerpflichtig (Kleinunternehmerregelung)“ ein: Neue Rechnungen haben dann 0 % auf jeder Zeile und einen Hinweis auf die Befreiung; ist Deutsch die Sprache deiner Rechnungen, lautet er „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Sonst berechnet Mealbooks unter Buchhaltung für jedes Quartal den Betrag für jede Kennzahl der Umsatzsteuer-Voranmeldung (zum Beispiel Kz 81, 86 und 66), bereit zum Eintragen in ELSTER; abgeben musst du sie selbst.

  7. 7. Deine Küche, deine Wohnung und deine Gemeinde

    [to confirm] Ob du in deiner Wohnung gewerblich kochen darfst und ob Kunden dort abholen dürfen, hängt vom Mietvertrag (frag deinen Vermieter), vom Baurecht deiner Gemeinde (manchmal ist eine Nutzungsänderung nötig) und von der Lebensmittelüberwachung ab. Kläre das vor dem Start. → Offiziell: die Website deiner Stadt oder Gemeinde

  8. 8. Deine ersten Kunden

    Setz deine Gerichte mit Preisen auf die Speisekarte, leg eine Preisliste für Stammkunden an und nimm Bestellungen mit Lieferdatum an. Mealbooks erstellt die Rechnung, sobald du die Bestellung als geliefert markierst.

Aus den Niederlanden, für Lebensmittelbetriebe in Europa

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